Bei Aufwandsentschädigungen etwas mehr Bescheidenheit

Nachdem das Schweinfurter Tagblatt wieder einmal meinte, eine Presseerklärung der SPD bzw. des SPD Gemeinderats Fred Conrad nicht veröffentlichen zu müssen, setzen wir diese bzw. die Inhalte der Erklärung nun in unsere Internetseite. Unsere "Besucher/innen" können sich damit ein Bild machen, wieso der Gemeinderat Fred Conrad sich entsprechend entschieden hat.

Um was geht es?

Es geht um die Aufwandsentschädigungen, die in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats beschlossen wurden.

In der Sitzung, im Verlauf der Diskussion um die Aufwandsentschädigungen, lernte ich, dass es für die Aufwandsentschädigungen der 2. und 3. Bürgermeister keine gesetzliche Regelung gibt. Deshalb schlug ich vor, deren Aufwandsentschädigungen mit einem festzulegenden Stundensatz nach Zeitaufwand zu zahlen. Das wäre, wenn es schon sein muss, aus meiner Sicht eine gerechte Regelung. Denn es könnte der Fall eintreten, dass der 3. Bürgermeister das „Pech“ hat und nie oder sehr selten zum Einsatz kommt und dafür monatlich 140 Euro erhält. – In diesem Zusammenhang muss die Frage erlaubt sein, ob im Zuge der Gleichbehandlung dann nicht jede(r) Gemeinderätin(rat) Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung haben müsste. Schließlich bereitet sie bzw. er sich in der Regel auf die Sitzungen vor.

Eine Aufwandsentschädigung für die 1. Bürgermeisterin als Wahlbeamtin hat schon eine gewisse Brisanz. Zwar gibt es dazu eine gesetzliche Regelung aber bekommt die Wahlbeamtin mit der Besoldung A15, das sind bezogen auf unsere Gemeindegröße knapp 6000,00 Euro im Monat, keine ausreichende Vergütung? - Dafür muss eine alte Frau ganz schön lange stricken. - Zusätzlich erlauben wir uns den Luxus der Bürgermeisterin ein Dienstauto zur Verfügung zu stellen, das sie, bei Anrechnung eines steuerlichen Geldwertvorteils, privat für Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort nutzen darf.

Ich beantragte, wenn es schon sein muss, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, für ihre Entschädigung statt der vorgeschlagenen 390,00 Euro den Einstiegsbetrag von 209,17 Euro zu nehmen. Dies wurde abgelehnt. - Ich stand, wie man so schön sagt, alleine auf weiter Flur. – Da konnte mich auch nicht der Hinweis meiner Kollegin Niklaus überzeugen, dass der Vorgänger von Frau Göbhardt bereits 500 Euro erhalten habe. Dass sie mein Ansinnen als gespenstisch bzw. unheimlich (das bedeutet makaber) abtat, konnte und kann mir nur ein mildes Lächeln entlocken. Denn sollte man in der Vergangenheit etwas falsch gemacht haben, heißt das nicht, dass man das auch weiter falsch machen muss.

Abschließend rufe ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat unsere Finanzsituation in Erinnerung.

Etwas Bescheidenheit würde uns da nicht schlecht zu Gesicht stehen.